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Aktionspulte und Stufen

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Pult 1
Schutzzonen

Das Wasserschutzgebiet ist durch eine Rechtsverordnung festgesetzt, die Ausdehnung der Schutzzonen, Verbote und Auflagen enthält.

Die Schutzzone 1 ("Fassungsbereich") ist komplett bewaldet und darf nur zur Bewirtschaftung und zum Schutz der Talsperre betreten werden. Der dichte Bewuchs mindert die Wirkung starker Niederschläge und dadurch Erosion und Oberflächenabschwemmungen (Eintrag von Trübstoffen, Nährstoffen und Krankheitserregern) in das Talsperrenwasser.

Die Schutzzone 2 ("Engere Zone") schützt die in die Talsperre einlaufenden Gewässer und verhindert damit ebenfalls den direkten Eintrag von Nährstoffen, Schadstoffen und Krankheitserregern in die Talsperre. Besonders wichtig ist hier das Verhindern von Abwassererscheinungen.

Die Schutzzone 3 ("Weitere Zone") schützt die Talsperre vor den Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten. Verboten sind hier z.B. das Ausbringen von Gülle oder Pestiziden, Gefahrenstofflager, Kahlschläge im Forst, Massentierhaltung und Abfalldeponien.

Pult 2/3

Der Steinbach bringt Schmutzteilchen in die Vorsperre ein. Grobe Schmutzteilchen setzen sich in der Vorsperre ab. Feine Teilchen erreichen die Hauptsperre, wo sie sich mit der Zeit absetzen können.

Pult 4
Flockung

Säule 1:

Zeigt Rohwasser aus der Talsperre, das noch gereinigt werden muss.

Säule 2:

Durch Zugabe eines Flockungsmittels und intensives Rühren bilden die Verunreinigungen Flocken, die abgefiltert werden können.

Säule 3:

Nach einer Beruhigungsphase setzen sich die gebildeten Flocken ab.

Darüber steht gereinigtes “Klarwasser”.

Pult 5
Partikelrückhalt

Pult 6
Entsäuerung

Für das Trinkwasser ist die Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichtes wichtig. Wässer mit höheren Gehalten an Kohlensäure als dies dem Gleichgewicht entspricht sind für einige Werkstoffe korrosiv und es können Schäden an Rohrleitungen und Armaturen entstehen.

Pult 7
Auf der sicheren Seite mit Hilfe von „Verrätern“

Einer der wichtigsten Aspekte bei der Beurteilung der Trinkwasserqualität ist die Frage, ob Krankheitserreger enthalten sind. Mikroorganismen (Keime, Viren, Bakterien) sind meist so klein, dass sie weder mit bloßem Auge noch mit der Lupe zu erkennen sind. Da der direkte Nachweis verschiedener möglicher Krankheitserreger im Trinkwasser nicht machbar ist, wurde für die mikrobiologische Überwachung ein Leitkeim-System entwickelt. Ein Kolibakterium unserer Darmflora (Escherichia coli, E. coli) dient dabei als „Verräter“ von Krankheitserregern. So kann das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung mit Abwasser, menschlichen oder tierischen Ausscheidungen sowie potenziellen Krankheitserregern erkannt werden.
Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass E. coli in einer Wasserprobe von 100 ml nicht nachweisbar sein darf.